Ratgeber DeFi & Solana

Fünf Stellen, an denen Standard-Tools bei DeFi falsch rechnen

Wer nur auf einer Börse kauft und verkauft, kommt mit fast jedem Steuer-Tool zurecht. Sobald On-Chain-Aktivität dazukommt – Swaps auf einem DEX, Airdrops, Liquid Staking, eine Handvoll Wallets –, entscheidet sich das Ergebnis an fünf Punkten. An jedem einzelnen kann die ausgewiesene Steuer um ein Vielfaches danebenliegen.

Zuletzt aktualisiert: 13. August 2026 · Lesezeit ca. 9 Minuten

Inhalt

  1. Der Swap ohne belastbaren Kurs
  2. Tageskurs statt Zeitpunkt
  3. Spam-Airdrops mit Fantasiepreisen
  4. Gebühren – auch die für gescheiterte Transaktionen
  5. Liquid Staking, Lending und Pools
  6. Und dahinter: wallet-bezogenes FIFO

1. Der Swap ohne belastbaren Kurs

Ein Tausch ist steuerlich eine Veräußerung des hingegebenen und eine Anschaffung des erlangten Coins. Für beides braucht es einen Euro-Wert. Die naheliegende Methode – den Token in einer Kursdatenbank nachschlagen – funktioniert bei den großen Coins gut und bei allem anderen schlecht.

Der Grund ist die Liquidität. Bei einem dünn gehandelten Token weicht die notierte Kursangabe erheblich von dem ab, was in deiner Transaktion tatsächlich geflossen ist. In unserem eigenen Datenbestand lag die Notierung in Extremfällen beim 73-fachen des real gezahlten Betrags. Wird dieser Kurs angesetzt, sind Anschaffungskosten und Erlöse gleichermaßen falsch – und zwar in einer Größenordnung, die den ganzen Report wertlos macht.

Der belastbare Weg steht im BMF-Schreiben selbst: Rz. 58 stellt beim Tausch auf den Marktkurs der erlangten Kryptowerte im Tauschzeitpunkt ab. Praktisch heißt das: Wenn eine Seite des Tauschs belastbar ist – Euro, ein Stablecoin oder ein breit gehandelter Coin –, ist der real geflossene Gegenwert dieser Seite der bessere Wert. Wer 400 USDC für einen Memecoin hingibt, hat Anschaffungskosten von 400 USDC in Euro – unabhängig davon, was irgendein Aggregator zu diesem Token meldet.

Das löst nebenbei ein zweites Problem: Ein Token ohne jeden Preisfeed braucht gar keine externe Bewertung mehr.

2. Tageskurs statt Zeitpunkt

Rz. 43 nennt für die Anschaffung den „Marktkurs im Zeitpunkt“, Rz. 58 für den Tausch den Kurs „im Tauschzeitpunkt“. Rz. 91 erlaubt daneben aus Vereinfachungsgründen einen Tageskurs – als Nichtbeanstandung, nicht als gleichwertigen Weg.

Wie groß der Unterschied ist, lässt sich messen. Über 15 Handelstage und 2.805 Bewegungen haben wir beide Verfahren gegeneinander gerechnet: Der Tageskurs wich im Median um 0,93 % ab, im Maximum um 20,30 %. Bei einem Coin, der innerhalb eines Tages 20 % läuft – auf Solana keine Seltenheit –, entscheidet allein die Wahl des Kurses über einen spürbaren Teil des ausgewiesenen Gewinns.

Bemerkenswert: Die genauere Rechnung ist nicht automatisch die günstigere. In unserem Referenzbestand ließ die Umstellung auf sekundengenaue Kurse den steuerpflichtigen Gewinn um rund 300 € steigen. Genauigkeit ist hier kein Optimierungstrick, sondern schlicht die Regel, die im Schreiben steht.

3. Spam-Airdrops mit Fantasiepreisen

Jede aktiv genutzte Solana- oder EVM-Wallet sammelt ungefragt Token ein. Viele davon haben einen Pool mit ein paar Dollar Liquidität und dadurch eine Kursangabe, die technisch existiert und wirtschaftlich Unsinn ist. Übernimmt ein Tool diese Kurse, entstehen § 22-Zuflüsse in beliebiger Höhe – für Token, die nie jemand kaufen wird.

Sinnvoll ist die Gegenrichtung: Token ohne handelbaren Markt werden mit 0 € angesetzt statt mit einem manipulierten Pool-Preis. Damit das keine Hintertür wird, braucht es eine Leitplanke – bei uns: kein Token, der jemals für realen Gegenwert von mehr als 5 € veräußert wurde, wird ausgeschlossen. Und jeder Ausschluss steht im Export, statt still zu passieren.

Der zweite Teil des Problems ist die Einordnung. Ein Zufluss ohne Gegenleistung ist nicht automatisch ein steuerpflichtiger Airdrop nach § 22 – ob eine Leistung erbracht wurde, hängt am Sachverhalt und weiß nur der Steuerpflichtige. Deshalb sollten solche Zuflüsse ausgewiesen und zur Prüfung vorgelegt, aber nie automatisch versteuert werden.

4. Gebühren – auch die für gescheiterte Transaktionen

Rz. 57 definiert den Gewinn als Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungs- und Werbungskosten; Rz. 59 stellt klar, dass die im Zusammenhang mit der Veräußerung aufgewendeten Transaktionsgebühren Werbungskosten sind. Für den Memecoin-Handel ist das kein Detail: Dort übersteigen Gebühren und Bot-Trinkgelder den Erlös regelmäßig. Wird die Gebühr dann nicht in voller Höhe abgezogen, verschwindet ein realer Verlust aus dem Report.

Der übersehene Fall sind Gebühren gescheiterter Transaktionen. Die Kette steht wörtlich im Schreiben: Transaktionsgebühren werden „im Tausch für die Dienstleistung der Blockerstellenden geleistet“ (Rz. 33); der Tausch in Dienstleistungen führt „demgemäß zu einer Veräußerung“ (Rz. 54); als Erlös ist mangels beziffertem Entgelt „der Marktkurs der hingegebenen Kryptowerte anzusetzen“ (Rz. 60). Ob die Transaktion durchging, spielt dabei keine Rolle – die Leistung wurde erbracht, die Coins sind weg. Die Wörter „vergeblich“, „fehlgeschlagen“ und „gescheitert“ kommen im Schreiben nicht vor; einen Sonderfall gibt es also nicht.

Größenordnung an echten Daten: Bei einer aktiv gehandelten Memecoin-Wallet waren das 1.006 Vorgänge über zusammen rund 382 €. Bei einer normal genutzten Wallet: 3 €. Für den einen ist es Rauschen, für den anderen ein dreistelliger Posten – in beiden Fällen sollte er nicht stillschweigend fehlen.

5. Liquid Staking, Lending und Pools

Hier trennt sich die Spreu. Zahlst du SOL ein und bekommst mSOL oder jitoSOL zurück, sehen die Rohdaten aus wie ein Tausch: ein Coin raus, ein anderer rein. Wird das als Veräußerung gebucht, hast du auf dem Papier deinen ganzen Bestand verkauft – mitsamt dem Neustart aller Haltefristen. Bei einem Bestand, der kurz vor der Jahresgrenze stand, verwandelt dieser eine Buchungsfehler steuerfreie Gewinne in steuerpflichtige.

Wirtschaftlich ist ein Quittungs-Token aber kein anderer Coin, sondern ein Anspruch auf den eigenen, hinterlegten Bestand. Die saubere Behandlung ist deshalb:

Bei LP-Token mit zwei Underlyings ist die Lage anders: Ein- und Ausstieg sind ein echter Tausch, und der Ertrag – abzüglich Impermanent Loss – ergibt sich automatisch aus Wert rein gegen Wert raus. Der bewusste Nachteil: Die Haltefrist läuft nicht durch den Pool. Für fungible LP-Token ist das die konservative, vertretbare Position.

Ehrlich dazu gehört: „Einstieg in eine Position ist keine Veräußerung“ ist eine begründete, aber strittige Auslegung. Eine Verwaltungsanweisung speziell dazu gibt es nicht. Wer so rechnet, sollte es kenntlich machen – Rz. 90 verlangt genau das und akzeptiert Annahmen, wenn sie benannt und begründet sind.

Und dahinter: wallet-bezogenes FIFO

Alle fünf Punkte stehen auf derselben Grundlage. Seit dem Schreiben vom 06.03.2025 ist im Privatvermögen die wallet- bzw. kontobezogene Betrachtung verbindlich (Rz. 61): Jedes Konto führt seine eigene Warteschlange. Globales FIFO über alle Wallets hinweg genügt nicht mehr.

Das hat eine unangenehme Folge für alle, die Coins zwischen eigenen Wallets bewegen: Ein Transfer ist kein steuerbarer Vorgang, aber Kostenbasis und Anschaffungsdatum müssen mitwandern. Passiert das nicht, kommen die Coins auf der Zielwallet ohne Anschaffung an – und beim späteren Verkauf ist der gesamte Erlös Gewinn. Das ist der mit Abstand häufigste Grund für absurd hohe Steuerbeträge in Krypto-Reports, und er hat nichts mit DeFi zu tun, sondern nur mit einem nicht erkannten Transfer.

Rz. 61 nennt für die Wertermittlung übrigens die Durchschnittsmethode, erlaubt aber „aus Vereinfachungsgründen“ ebenfalls FIFO. Diese Vereinfachung ist sinnvoll, weil sie Haltefrist und Wert auf demselben Lot hält – die Durchschnittsmethode würde ein Anschaffungsdatum aus einem Lot mit einem Mischpreis aus allen kombinieren.

Wie unsere Software damit umgeht

Krypto-Steuer bewertet Tausche über den real geflossenen Gegenwert der belastbaren Seite, setzt Kurse sekundengenau an, bewertet Spam-Token mit 0 statt mit Pool-Fantasie, bucht Gebühren getrennt – auch die gescheiterter Transaktionen – und hält hinterlegte Coins in einer Positions-Schicht, statt sie zu verkaufen. Transfers zwischen deinen Konten nehmen Basis und Anschaffungsdatum mit. Wo eine Annahme nötig ist, steht sie im Report und in der Methodik-Datei, statt im Ergebnis zu verschwinden.

Funktionen ansehen · Beta anfragen

Kein Ersatz für steuerliche Beratung. Dieser Text gibt wieder, wie wir die Rechtslage lesen und wie unsere Software rechnet – er ist keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes und kann den Blick auf deinen konkreten Fall nicht ersetzen. Maßgeblich sind Gesetz, Verwaltungsanweisungen und die Würdigung deines steuerlichen Beraters. Stand: August 2026.

Weiterlesen